Vertragsbedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für unser Angebot interessieren und
danken recht herzlich für Ihr Vertrauen. Die nachfolgenden allgemeinen
Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
und Kira Reisen für Reisearrangements oder andere von Kira Reisen
angebotene Leistungen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, diese sorgfältig
durchzulesen.
1. Vertragsabschluss
Mit der vorbehaltlosen Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen
oder persönlichen Buchung kommt zwischen Ihnen und KIRA REISEN ein
Vertrag zustande. Der Abschluss wird von uns so rasch als möglich
schriftlich bestätigt. Die vorliegenden «allgemeinen Reisebedingungen»
gelten für die von KIRA REISEN angebotenen Pauschalreisen oder Einzelleistungen.
2. Reisepreis und Zahlung
Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog
bzw. aus den Preislisten. Grundsätzlich sind aber die bei der Buchung
gültigen Preise massgebend (siehe Ziffer 5 und 6). Falls in der Reisebestätigung
nicht anders erwähnt, ist bei der Buchung eine Anzahlung zu leisten:
die Anzahlung beträgt 30 % vom Preis der bestellten Dienstleistungen.
Der Restbetrag der Rechnung ist vier Wochen vor Reisebeginn zahlbar. Bei
Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn wird der ganze Betrag
bei der Buchung fällig. Die Reisedokumente erhalten Sie nach Eingang
der vollständigen Zahlung, ca. 2 Wochen vor Reiseantritt. Nicht rechtzeitige
Zahlung berechtigt uns, die Reiseleistungen zu verweigern bzw. die Reiseunterlagen
zurückzubehalten.
3. Gebühren
- a) Reservationsgebühren
Bei Buchung ohne internationalen Flug ab/bis Schweiz erheben wir eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, max. CHF 120.–
pro Auftrag sofern der Gesamtbetrag der Buchung unter CHF 1500.–
liegt. Die Gebühr entfällt bei einem höheren Gesamtbetrag.
Bei der Buchung von Tickets für Kultur- oder Sportveranstaltungen
wird eine Gebühr von mindestens CHF 50.– pro Auftrag bzw.
pro Hotel verrechnet.
- b) Kreditkarten
Bei Bezahlung mit Kreditkarten belasten wir die Gebühr der Abrechnungsstelle
von 2 % auf den Gesamtbetrag der Rechnung.
- c) Expressgebühren
Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 3 Arbeitstagen vor Abreise
(Russland/GUS-Länder und Asien innerhalb von 5 Tagen) erhebt KIRA
REISEN eine Expressgebühr von CHF 50.– pro Auftrag.
- d) Umbuchungen und Annullationen
KIRA REISEN erhebt für Annullationen, Auftragsänderungen/Umbuchungen
oder Namensänderungen eine Gebühr von CHF 60.– pro Person,
max. CHF 120.– pro Auftrag. Diese Bearbeitungsgebühren sind
nicht durch die obligatorische Annullationskostenversicherung gedeckt.
Zuzüglich allfällige Spesen der Tickets von Transportunternehmen
für Änderung/Annullation und Eintrittskarten. Annullieren
oder ändern Sie den Auftrag
kurzfristiger als unter Punkt 4 (Annullationskosten) aufgeführt,
erheben wir zusätzlich die aufgeführten Prozentualspesen.
- e) Auftragspauschale
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den
im Katalog erwähnten Preisen zusätzlich Kostenanteile für
Reservierung, Bearbeitung und Annullation erheben kann.
- f) Visum über KIRA REISEN
Es besteht die Möglichkeit, Visa über unseren Visa-Service
einzuholen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 50.–
(exkl. Portospesen) pro Person. Zur Einholung der Visa benötigen
wir von Ihnen einige Dokumente. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer
Buchungsstelle.
4. Annullationskosten
Treten Sie vor dem Abreisedatum vom Reisevertrag zurück, belastet
Ihnen KIRA REISEN nebst der Bearbeitungsgebühr noch Annullationskosten
in Prozenten des Rechnungstotals. Soweit bei der Auftragsbestätigung
keine speziellen Rücktrittsbestimmungen vereinbart werden, gelten
die folgenden Bedingungen:
- a) Baukasten-/Pauschalreisen (Landteil)
40 – 30 Tage vor Abreise 20 %
29 – 15 Tage vor Abreise 30 %
14 – 2 Tage vor Abreise 75 %
1 – 0 Tage vor Abreise 100 %
- b) Flusskreuzfahrten mit Viking River Cruises
bis 47 Tage vor Abreise 25 %
46 – 37 Tage vor Abreise 50 %
36 – 2 Tage vor Abreise 80 %
1 – 0 Tage vor Abreise 100 %
- c) Restliche Flusskreuzfahrten
bis 94 Tage vor Abreise 15 %
93 – 44 Tage vor Abreise 45 %
43 – 13 Tage vor Abreise 80 %
12 – 0 Tage vor Abreise 100 %
- d) Reisen im Sonderzug
bis 94 Tage vor Abreise 15 %
93 – 44 Tage vor Abreise 45 %
43 – 13 Tage vor Abreise 80 %
12 – 0 Tage vor Abreise 100 %
- e) Zug-, Bus-, Fähren- und Theater-Tickets
ab Bestätigung 100 %
- f) Flüge
Für Umbuchungen und Annullationen gelten die Bestimmungen der einzelnen
Gesellschaften. In der Regel müssen die Flugscheine bei Buchung
ausgestellt werden. Umbuchungen, Annullationen oder Namensänderungen
kosten 100 % abzüglich der Flughafentaxen. Dazu erheben wir eine
Bearbeitungsgebühr von CHF 200.– pro Ticket.
- g) Visagebühren
Falls das Visum bereits beantragt ist, können die Visaund Bearbeitungsgebühren
für dessen Einholung nicht rückerstattet werden.
- h) Sonder- und Gruppenreisen
Abweichende Annullationsbedingungen werden bei der Reisebestätigung
aufgeführt.
5. Preisänderungen
Die in den Katalogen aufgeführten Preise basieren auf dem Kalkulationsstand
bei Redaktionsschluss (siehe Ziffer 13). Preisänderungen bleiben
in folgenden Fällen vorbehalten:
- Anstieg der Beförderungs- oder Treibstoffkosten
- Erhöhung von Abgaben und Gebühren, z.B. Landegebühren
und Flughafentaxen
- Änderung der Wechselkurse
- staatlich verfügte Preiserhöhungen
In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Preise bis drei Wochen
vor Reisebeginn anzupassen. Sofern die Preiserhöhung 10 % des ausgeschriebenen
und von KIRA REISEN bestätigten Pauschalpreises übersteigt,
haben Sie das Recht, innerhalb 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung vom
Vertrag zurückzutreten.
6. Programmänderungen oder Annullation der Reise durch KIRA REISEN
- a)Mindestbeteiligung bei Rundreisen
Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestbeteiligung,
die unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche
Mindestbeteiligung nicht erreicht, so ist KIRA REISEN berechtigt, diese
bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn zu
annullieren. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich,
Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht
möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten
wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ersatzforderungen
sind ausgeschlossen.
- b) Programmänderungen
KIRA REISEN behält sich auch in Ihrem Interesse vor, Programme
oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart,
Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) zu ändern,
wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. In seltenen Fällen
ist KIRA REISEN auch gezwungen, Ihre Reise aus Gründen, die ausserhalb
unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen, sei es zu Ihrer
Sicherheit oder aus anderen zwingenden Umständen, wie z.B. Nichterteilung
oder Entziehung von Lander echten, höherer Gewalt (dazu gehören
bei Schiffsreisen auch Niedrig- und Hochwasser), kriegerische Ereignisse,
Unruhen, Streiks usw. KIRA REISEN ist jedoch bemüht, Sie in solchen
Fällen so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine
Ersatzlösung anzubieten. Muss KIRA REISEN eine von Ihnen bereits
bezahlte Reise ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich
vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von KIRA REISEN eine Rückvergütung.
Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem unter Ziffer
5 oder 6b erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer
Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10 % des ursprünglich
vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen
nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
- c) Überbuchungen bei Flügen und Hotels
Bei Überbuchungsproblemen behalten wir uns vor, Sie auch kurzfristig
zu informieren. Wir werden bemüht sein, Ihnen eine Ersatzlösung
anzubieten. Entsprechende Preisanpassungen werden wir in solchen Fällen
im
Rahmen von Ziffer 6b weiterbelasten.
7. Vorzeitiger Abbruch oder Änderungen während der Reise durch Sie
Falls Sie die Reise aus irgendeinem Grunde vorzeitig abbrechen müssen
oder ändern wollen, so kann Ihnen KIRA REISEN den Preis für
das Reisearrangement nicht zurückerstatten. Wir empfehlen Ihnen daher
den Abschluss einer Assistance, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden
Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod
von Angehörigen usw.) vorzeitig abbrechen müssen, für die
entstehenden Kosten aufkommt. Die KIRA-Reiseleitung bzw. die örtliche
KIRA-Vertretung werden Ihnen bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise
oder bei Änderungswünschen so weit wie möglich behilflich
sein.
8. Annullierungskosten/Assistance
Im Reisepreis ist, soweit nicht ausdrücklich erwähnt, kein
Versicherungsschutz enthalten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer
Annullierungskosten/Assistance Reiseversicherung der ELVIA Reiseversicherung.
Die Versicherungsprämien sind wie folgt:
Annullierungskosten/Assistance Versicherungen für Ihre Reise:
Pro Person CHF 32.– mit einer max. Deckung von CHF 500.–
Pro Person CHF 75.– mit einer max. Deckung von CHF 2'500.–
Bei einer höheren Deckungssumme empfehlen wir die Jahresversicherungen
Secure Trip oder Secure Trip Plus:
Einzelversicherung CHF 105.– mit einer max. Deckung von CHF 25'000.–
Einzelversicherung Junior bis 26 Jahre CHF 77.– mit einer max. Deckung
von CHF 25'000.–
Familienversicherung CHF 179.– mit einer max. Deckung von CHF 50'000.–
Mit der Secure Trip Plus erhalten Sie eine Deckung von CHF 100'000.–
für Familien, gerne geben wir Ihnen detaillierte Information dazu.
Die Jahresversicherungen verlängern sich nach einem Jahr automatisch
um ein weiteres Jahr, die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Mit der Assistance und dem Secure Trip sind Sie auch nach Antritt der
Reise versichert. Organisation und Bezahlung in unbegrenzter Höhe
bei Ueberführungen ins nächstgelegene, geeignete Spital, Repatriierung
in ein Spital oder an den Wohnort mit oder ohne medizinische Begleitung,
Heimschaffung im Todesfall, Rückreise wegen Reiseabbruchs eines Mitreisenden
oder eines Familien-mitglieds, bei Erkrankung, Unfall oder Tod einer nahestehenden
Person zu Hause, bei Unruhen, Terroranschlägen, Naturkatastrophen
und Streiks, Rückerstattung des nicht genutzten Teils der Reise,
24h medizinischer Beratungsdienst rund um die Uhr.
9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften selber verantwortlich. KIRA REISEN lehnt jede
Haftung für Nachteile ab, die Ihnen aus der Nichtbefolgung solcher
Vorschriften erwachsen. KIRA REISEN verpflichtet sich, Informationen über
Visa- und Gesundheitsvorschriften, die ihr bekannt sind, weiterzuleiten.
Für Personen, die nicht Bürger der Schweiz oder von EU/EFTA-Staaten
sind, gibt die zuständige diplomatische Vertretung Auskunft. Sollten
Einreisevorschriften einzelner Länder durch Sie nicht eingehalten
werden, und sind Sie deshalb an der Teilnahme der Reise verhindert, müssen
Sie die entsprechenden Kosten selber tragen. Auf Wunsch übernimmt
Ihr Reisebüro gerne die Einholung allfällig erforderlicher Visa.
Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. (siehe auch 3f).
10. Reisemängel und Beanstandungen
Ist es nicht möglich, eine Reise wie im Katalog versprochen oder
mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns –
ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine
Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise
möglichst beibehalten werden kann. Sollten Sie während der Reise
Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich
unserer KIRAReiseleitung bzw. dem KIRA-Vertreter oder dem Leistungsträger
bekanntgeben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere
Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem,
in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Führt Ihre
Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet,
von unserer Reiseleitung bzw. der örtlichen KIRA-Vertretung oder
dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen,
die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche
Vertretung, Leistungsträger usw. sind nicht berechtigt, irgendwelche
Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sie sind berechtigt, die Mängel
Ihrer Reise selber zu beheben, sofern die KIRA-Reiseleitung bzw. die örtliche
KIRA-Vertretung oder der Leistungsträger nicht spätestens innert
48 Stunden eine angemessene Lösung anbietet. Die dadurch entstehenden
Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung
von KIRA REISEN gegen Beleg ersetzt. Ist die Fortsetzung der Reise oder
der Aufenthalt am Ferienort aufgrund schwerwiegender Mängel nicht
zumutbar, so müssen Sie unbedingt von der örtlichen KIRA-Vertretung
bzw. der KIRA-Reiseleitung oder dem Leistungsträger eine entsprechende
Bestätigung darüber, dass Sie reklamiert haben und warum, einholen.
Diese sind verpflichtet Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten. Die
örtliche Vertretung, Leistungsträger usw. sind nicht berechtigt,
irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Ihr Ersatzbegehren
und die Bestätigung der KIRA-Reiseleitung bzw. der örtlichen
KIRA-Vertretung oder des Leistungsträgers ist spätestens innerhalb
von 4 Wochen nach der vereinbarten Beendigung Ihrer Reise schriftlich
bei Ihrem Reisebüro oder bei KIRA REISEN in Baden einzureichen. Falls
Sie diese Bedingungen nicht einhalten, erlischt jeglicher Schadenersatzanspruch.
11. Haftung
- a) Allgemeines
Als erfahrener Reiseveranstalter garantieren wir Ihnen im Rahmen unseres
eigenen Reiseveranstaltungsangebotes
· eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der anderen
an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Flug- und Schifffahrtsgesellschaften,
Busunternehmen, Hotels usw.)
· eine korrekte Katalogbeschreibung zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses
· die fachmännische Organisation Ihrer Reise
Wir verpflichten uns, das von Ihnen ausgewählte Reisearrangement
mit allen erforderlichen Leistungen im Rahmen der vorliegenden Reise-
und Vertragsbedingungen abzuwickeln. Wir weisen aber auch darauf hin,
dass Ihre Buchungsstelle Sonderwünsche nur entgegennehmen darf,
wenn diese als unverbindlich bezeichnet werden. KIRA REISEN entschädigt
Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter
Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (unter
Vorbehalt von Ziffer 6 und 11), soweit es der KIRA-Reiseleitung oder
der örtlichen KIRA-Vertretung nicht möglich war, Ihnen an
Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes
Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt
den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren
Schaden. Keine Haftung können wir übernehmen, falls infolge
Flugverspätungen oder Streiks Programmänderungen erfolgen
müssen. Ebenso haften wir nicht für Programmänderungen,
die auf höhere Gewalt (dazu gehören bei Schiffsreisen auch
Niedrig- und Hochwasser), behördliche Anordnungen oder Verspätungen
von Dritten, für die wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen
sind.
- b) Lokale Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale
Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an
diesen Veranstaltungen jedoch auf eigene Verantwortung, da in einzelnen
Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse
mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen
erfordert. KIRA REISEN kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen,
die Sie direkt am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
- c) Unfälle und Erkrankungen
KIRA REISEN übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden
bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise,
sofern diese von KIRA REISEN oder einem von KIRA REISEN beauftragten
Unternehmen (Hotels usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall,
Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit
Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen
(Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche
der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den
anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben.
Eine weitergehende Haftung von KIRA REISEN ist in diesen Fällen
ausgeschlossen.
- d) Sachschäden
KIRA REISEN übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten,
die während einer Reise mit KIRA REISEN geschehen, falls der KIRAReiseleitung
oder einem von KIRA REISEN beauftragten Unternehmen ein Verschulden
zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung auf den unmittelbaren
Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe
des Reisepreises für die geschädigte Person. Bei Schäden
oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder
Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden,
sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die
Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen
Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung
von KIRA REISEN ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen
daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
12. Redaktionsschluss
Der Redaktionsschluss erfolgte Ende Dezember 2009. KIRA REISEN behält
sich Preisänderungen oder Änderungen im Angebot nach diesem
Zeitpunkt vor. Es ist deshalb empfehlenswert,sich vor der Buchung mit
Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Redaktionsschluss erfolgte Ende September 2010. KIRA REISEN behält
sich Preisänderungen oder Änderungen im Angebot nach diesem
Zeitpunkt vor. Es ist deshalb empfehlenswert, sich vor der Buchung mit
Ihrem Reisebüro in Verbindung zu setzen.
14. Ombudsman
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie
den Ombudsman für das Reisegewerbe anrufen. Der Ombudsman ist bestrebt,
bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns bzw. dem Reisebüro,
bei welchem Sie die Reise gebucht haben, eine ausgewogene und faire Einigung
zu erzielen. Die Adresse des Ombudsman lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten
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